Entscheidung zur Rolle von KI im Beschwerdeverfahren
Inwieweit kann KI wie ChatGPT für Fragen zur Auslegung von Merkmalen oder erfinderischer Tätigkeit herangezogen werden?
Diese aktuelle T‑Entscheidung (T 1193/23) des Europäischen Patentamtes, an welcher Bösherz Goebel Patentanwälte als Vertreter beteiligt waren, stellt nun klar:
“Allein die allgemein zunehmende Verbreitung und Nutzung von Chatbots, die auf Sprachmodellen (“large language models”) und/oder “künstlicher Intelligenz” beruhen, rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass eine erhaltene Antwort […] notwendigerweise das Verständnis der Fachperson auf dem jeweiligen technischen Gebiet (zum relevanten Zeitpunkt) richtig abbildet” (s. Entscheidungstext)
Die Beschwerdekammer des EPA betont, dass für die korrekte Auslegung von Patentansprüchen stattdessen geeignete Fachliteratur heranzuziehen ist. Im vorliegenden Fall ging es darum, ob ChatGPT-Antworten zur Begriffsauslegung herangezogen werden können – ein Vorgehen, das die Kammer klar zurückgewiesen hat.
Diese Entscheidung ist ein erster, wichtiger Wegweiser für die Grenzen der KI-Nutzung in Patentverfahren und unterstreicht die anhaltende Bedeutung fundierter fachlicher Expertise.
