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OpenAI und GEMA

Wer Songtexte deutscher Musikerinnen und Musiker zum Training eines Sprachmodells nutzen will, holt dafür besser eine GEMA-Lizenz ein. Das legt das Urteil des Landgerichts München vom 11. November 2025 nahe – ein deutlicher Rückschlag für Betreiber generativer KI.

Die GEMA hatte OpenAI verklagt, weil ChatGPT Songtexte von neun bekannten deutschen Künstlern genutzt hat, darunter Herbert Grönemeyer und Inga Humpe, ohne dafür zu zahlen. Dass die Texte zu Trainingszwecken verwendet wurden, war unstreitig. Das Gericht gab der Klage weitgehend statt und verurteilte OpenAI zu Unterlassung und Schadensersatz (Aktenzeichen: 42 O 14139/24).

Nach Auffassung des Gerichts verletzen sowohl die Memorisierung der Songtexte in den Sprachmodellen als auch ihre Wiedergabe in den Ausgaben des Chatbots urheberrechtliche Verwertungsrechte. Diese Verletzungen sind von keiner Schranke gedeckt, insbesondere nicht von der Schranke für Text und Data Mining. Die Auffassung, die Nutzung der Texte verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Künstler, wies das Gericht dagegen zurück.

Das Urteil betrifft nur die älteren Versionen GPT-4 und GPT-4o. Ob auch neuere Versionen Urheberrechte verletzen, blieb streitig und ungeklärt. Beide Parteien hatten eine Vorlage an den EuGH beantragt – das Gericht lehnte sie ab. OpenAI kündigte an, weitere Schritte zu prüfen: „We disagree with the ruling and are considering next steps.” Die GEMA hat bereits ein zweites Verfahren gegen Suno AI angestrengt.

Für KI-Entwickler bedeutet das: Die kommerzielle Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von KI-Modellen kann eine Lizenzpflicht auslösen. Für Rechteinhaber ist die Verhandlungsposition gegenüber KI-Anbietern deutlich gestärkt. Nach Angaben von OpenAI hat das Urteil keine Auswirkungen auf die Millionen Menschen, Unternehmen und Entwickler, die ChatGPT täglich nutzen.

Das Münchener Urteil reiht sich in eine wachsende Welle urheberrechtlicher Verfahren gegen generative KI ein. In den USA läuft die Klage der New York Times gegen OpenAI und Microsoft weiter, nachdem ein Bundesrichter im März 2025 den Abweisungsantrag von OpenAI zurückgewiesen hatte. Dieses Verfahren – in dem OpenAI vorgeworfen wird, Millionen von Artikeln ohne Erlaubnis zum Training von ChatGPT verwendet zu haben – könnte einen historischen urheberrechtlichen Präzedenzfall für das KI-Zeitalter setzen.

Siehe: https://www.juve-patent.com/cases/open-ai-must-pay-gema-licence-fee-for-chatgpt/

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